AGB

Geltung

Die Hausordnung (Stadionordnung) der SWISS Arena und die AGB sowie die Hausordnung der EHC Kloten Sport AG gelten für sämtliche Meisterschaftsspiele und Veranstaltungen, die im Rahmen der von der Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) oder der National League (NL), von der EHC Kloten Sport AG oder vom EHC Kloten Verein (beide als Veranstalter bezeichnet) in der SWISS Arena (nachgenannt Stadion) in Kloten und des dazugehörenden Aussengeländes durchgeführt werden.

Rechte und Pflichten

2.1. Veranstalter Im Rahmen des Hausrechtes sorgt der Veranstalter nach seinen Möglichkeiten für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und ergreift die notwendigen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen.

2.2. Zuschauer Die Zuschauer, die durch Erwerb eines Tickets oder eines Abonnements, unabhängig davon ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erworben wird, den Zutritt zum Stadion wünschen, unterziehen sich der Hausordnung / AGB und verpflichten sich, die Vorschriften der Hausordnung / AGB einzuhalten. Dasselbe gilt für Teilnehmer an anderen Veranstaltungen, die ohne Erwerb eines Tickets besucht werden können. Im Weiteren verpflichten sich die Zuschauer, den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

Die Veranstaltungen der EHC Kloten Sport AG erlauben keinen Wiedereintritt. Beim frühzeitigen Verlassen der Veranstaltung wird kein Wiedereintritt gewährt. Das Ticket verliert beim Verlassen der Veranstaltung automatisch seine Gültigkeit.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen von der Veranstaltung Entschädigungslos ausgeschlossen werden können. Das Einnehmen und das Verlassen der Sitzplätze ist nur bei Spielunterbrüchen erwünscht. Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verlorene oder verlegte Tickets werden grundsätzlich nicht ersetzt. Tickets die durch den Scanner/Leser beim Eingang, aufgrund von schlechter Druckqualität oder nichtlesbaren Strich- oder QR-Codes nicht lesbar sind, gelten automatisch als ungültig und werden durch den Veranstalter nicht ersetzt. Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt das Ticket automatisch für das Verschiebedatum.

Bei vorzeitigem Spielabbruch (das Spiel gilt als gespielt) oder angeordnetem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfallen die Tickets und es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

Beim Eintritt in die SWISS Arena können Zuschauer ohne konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts auch unter den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen durchsucht werden. Ebenfalls kann beim Eintritt in die SWISS Arena ohne konkreten Verdacht die Identität von Zuschauern, mittels amtlichen Ausweises, kontrolliert und erfasst werden. Das System für die Identitätskontrolle ist eigenständig und getrennt (nicht mit dem Internet oder sonstigen Netzwerken verbunden), d.h. der Zugang zu diesen Daten ist beschränkt. Sobald der Zweck der Massnahme nicht mehr erfüllt ist, werden die Daten gelöscht. Bei einer Verweigerung der Visitation und/oder der Identitätserfassung wird der Zutritt in die SWISS Arena entschädigungslos verweigert.

Zuschauer, welche ein aktives Nationales- oder lokales Stadionverbot haben (von der Liga, dem EHC Kloten oder einen anderen Club), haben keinen Zutritt zu Veranstaltungen der EHC Kloten Sport AG sowie dem Stadionperimeter, unabhängig von der Art der Veranstaltung.

1 2.3. Sichtbehinderung Fahnen in den Stehplätzen: In Fanklubbereichen, insbesondere im Sektor SÜD (Stehplätze), besteht durchaus Sichtbehinderung durch das Schwenken von Fahnen, stehenden Fans und dem Schutznetz. Reklamationen aufgrund dieser Gegebenheiten sind ausgeschlossen.

Stadionvorschriften / Ticketing

3.1. Zutrittsvorschriften und Ticketing

  • Der Eintritt zu den Veranstaltungen der EHC Kloten Sport AG ist nur mit gültigem Ticket (Einzelticket, Saisonkarte, Staff, Akkreditierung) gestattet. Die entsprechenden Tickets/Ausweise sind für die aufgedruckten Sektoren und Plätze des Stadions gültig und sind bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung aufzubewahren und den Ordnungs- und Sicherheitskräften jederzeit auf Verlangen vorzuweisen.
  • Die Zuschauer haben sich einer Zutrittskontrolle zu unterziehen. Personen, die eine Kontrolle verweigern, werden nicht eingelassen.
  • Regelung ermässigte Tickets: Höhere Jahreszahl der Saison abzüglich Geburtsjahrs (z.B. Saison 25/26 à 2026 – 1991 = 35)
  • Die EHC Kloten Sport AG behält sich beim Einlass in die SWISS Arena vor, bei ermässigten Tickets einen Nachweis der Personalien mittels gültigen, amtlichen Ausweises zu verlangen. Es werden ausdrücklich nur ID, Pass, Führerausweis oder Ausländerausweis im Original akzeptiert, keine Kopien oder Fotos.
  • Jeglicher Missbrauch im Zusammenhang mit Tickets (Dauerkarten und Einzeltickets), die gekauft wurden (Kopierte Tickets, falsche angegebene Preiskonditionen, etc.) hat den sofortigen Entzug des Tickets zur Folge. Im Weiteren wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 250.00 erhoben und der Missbrauch wird verzeigt. Wird eine Saisonkarte an eine Drittperson weitergegeben und begeht diese Person einen Missbrauch, wird die Saisonkarte dauerhaft gesperrt. Die Verantwortung für den ordnungsgemässen

Gebrauch liegt beim Karteninhaber bzw. der Karteninhaberin.

  • Es können keine Aufpreise bezahlt werden. Beispielsweise ist es nicht möglich, als Erwachsener mit einem ermässigten Ticket zu erscheinen und Eintritt durch Bezahlung des Differenzbetrags zum Vollpreis zu erhalten. Das Ticket wird durch den nicht Sachgemässen Gebrauch ungültig.
  • Kinder bis 7 Jahre benötigen auch ein Ticket für den Einlass. Dieses Ticket ist an der Abendkasse gratis erhältlich. Kinder haben keinen festen Sitzplatz und müssen auf die Schoss genommen werden.
  • Der Kids Corner ist ausschliesslich für Kinder bis 12 Jahre vorgesehen. Begleitpersonen müssen ein reguläres Ticket kaufen und können nicht im Kids Corner stehen/sitzen.
  • Print@home und E-Tickets werden am Eingang der Veranstaltung mit einem Scanner geprüft. Ist der Zutrittscode auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar oder der Zutrittscode nicht erkennbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Werden Veranstaltungsbesucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises. Der erste Inhaber eines Print@home- oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Jede Zuwiderhandlung wird geahndet, strafrechtlich zur Anzeige gebracht und auch zivilrechtlich verfolgt.
  • Personen, die verbotene und/oder gefährliche Gegenstände bei sich führen, wird der Eintritt in die SWISS Arena verweigert es sei denn, sie geben diese Gegenstände unter Angaben der Personalien bei der Eingangskontrolle freiwillig ab. Die eingezogenen Gegenstände werden am Ende der Veranstaltung, bis längstens 15 Minuten nach Spielende, wieder zurückerstattet und sind abzuholen. Hiervon ausgenommen sind Gegenstände, deren Tragen oder Besitz gesetzeswidrig ist. Diese werden zusammen mit den Personalien des Besitzers der Polizei übergeben. Als verbotene und/oder gefährliche Gegenstände gelten: Glas- und PET- Flaschen, Büchsen, Waffen aller Art, Lasergeräte, Feuerwerk jeglicher Art. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und es gelten die einschlägigen Gesetze.
  • Im Rahmen des Hausrechts kann der Veranstalter stark alkoholisierten (betrunkenen), unter

Drogeneinfluss stehenden und/oder randalierenden Zuschauern sowie Personen, die für ihr gewalttätiges und aufrührerischen Verhalten bekannt sind und/oder denen gegenüber ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde (Stadionverbot), den Zutritt zur SWISS Arena entschädigungslos verweigern.

2 3.2. Sicherheitsvorschriften Die Zuschauerinnen und Zuschauer werden angewiesen:

  • Ihren Beitrag zum guten Gelingen der Veranstaltung zu erbringen, sich als faire Sportfans zu verhalten und namentlich Ausschreitungen zu unterlassen.
  • Den Weisungen der Verantwortlichen und der Ordnungs- und Sicherheitsbeauftragten des Veranstalters unverzüglich Folge zu leisten. Das Nichtbefolgen von Anweisungen der Ordnungskräfte (Ordnungsdienst des EHC Kloten, Polizei, etc.) kann eine Zutrittsverweigerung in die SWISS Arena sowohl für Einzelpersonen als auch für ganze Fangruppierungen zur Folge haben. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf finanzielle Rückerstattung des Ticketpreises. Ganze Gruppierungen sind auch kollektiv betroffen, wenn nur einzelne

Gruppenmitglieder gegen den Punkt 3.1 und 3.2 verstossen.

3.3. Sonstige Durchführungsvorschriften

  • Das Rauchen ist im Stadion während den Veranstaltungen verboten.
  • Übermässiger Alkoholkonsum ist untersagt.
  • Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art sind verboten.
  • Ohne Einwilligung des Clubs ist es nicht gestattet, Resultate oder sonstige Daten über den Spielverlauf zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschliesslich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung.
  • Abfeuern von Knall- und Heulpetarden sowie das Abbrennen von Fackeln aller Art ist verboten und wird gebüsst; die Strafverfolgung und die Geltendmachung von Schadenersatz wird vorbehalten.
  • Das Werfen von Gegenständen auf die Eisfläche, auf andere Zuschauer, Funktionäre etc. ist verboten und wird gebüsst.
  • Das Mitführen von Speisen und Getränken ist untersagt. Ausschliesslich Babyflaschen für Kleinkinder sowie pro Kind zwei Stück «Capri-Sonne» sind erlaubt.

Zustimmung der/des Ticketkäuferin/-käufers

Bei den vorliegenden Bestimmungen (Hausordnung) handelt es sich neben ihrer Eigenschaft als AGB auch um allgemeine Veranstaltungsbedingungen. Zur Teilnahme an Veranstaltungen der EHC Kloten Sport AG, namentlich Sportveranstaltungen, ist nur berechtigt, wer diesen AGB bzw. allgemeinen Veranstaltungsbedingungen zustimmt. Die/der Ticketkäuferin/-käufer verpflichtet sich mit dem Ticketerwerb und der damit einhergehenden Übernahme der AGB dazu, die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sämtlichen Veranstaltungsbesucherinnen/-besuchern, denen er ein Veranstaltungs-Ticket weitergibt (namentlich durch Schenkung), bekannt zu machen. Diese AGB bzw. allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sind jederzeit online einsehbar.

Der Besuch einer Veranstaltung der EHC Kloten Sport AG wird als konkludente Zustimmung zu diesen Bestimmungen gewertet. Dies gilt auch für Veranstaltungen ohne Eintrittspreis, oder Veranstaltungen, die gratis besucht werden können.

Videoüberwachung

Die Zuschauer werden aus Sicherheitsgründen mittels Videoüberwachung gefilmt und erklären sich damit einverstanden. Die Aufnahmen bleiben unter Verschluss. Sie dienen bei Eintritt von Ereignissen als Beweismittel und können den Untersuchungsbehörden und anderen Clubs der Liga, sowie der Liga selbst zur Verfügung gestellt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäss den geltenden Gesetzes- bestimmungen innert angemessener Frist gelöscht. 3

Datenaustausch bei Sicherheits­vorfällen

Im Fall von Sicherheitsvorfällen im Eishockeybetrieb, die die Identifikation von betroffenen Personen erfordern, behalten sich die EHC Kloten Sport AG, alle Vereine/Clubs und die Liga das Recht vor, relevante personenbezogene Daten auszutauschen. Dieser Datenaustausch erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze und dient dem Schutz der Sicherheit und Integrität des Eishockeybetriebs. Durch die Teilnahme an einem Eishockeyspiel willigen Sie ein, dass im Falle von Sicherheitsvorfällen relevante Daten zur Identifizierung ausgetauscht werden können. Weiter geltem die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der EHC Kloten Sport AG.

Sanktionen bei Zuwiderhand­lungen gegen die Haus­ordnung

Die Zuschauer nehmen zur Kenntnis, dass sie bei der Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos aus dem Stadion ausgeschlossen und aus dem Stadion entfernt werden können. Der Veranstalter kann im Rahmen des Hausrechts jederzeit gegenüber Personen, die sich nicht an die Hausordnung / AGB halten, ein Stadionverbot (Betretungsverbot) aussprechen oder die Polizei beiziehen. Bei Aussprache eines Stadionverbotes wird immer eine Administrationsgebühr von pauschal CHF 250.- an den Betroffenen fakturiert. Verstösse oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung / AGB können im Weiteren eine Anzeige beim zuständigen Gericht zur Folge haben. Es wird eine Administrationsgebühr von pauschal CHF 250.- an den Betroffenen fakturiert. Zudem behält sich der Veranstalter weitere Massnahmen vor. Es können dem Betroffenen zudem Gebühren für Verstösse oder Zuwiderhandlungen, sowie Bussen, beispielsweise von der Liga, in Rechnung gestellt werden.

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Jeder Zuschauer übernimmt durch den Besuch der Veranstaltung das Risiko durch den Besuch im Stadion selbst.

EHC Kloten Sport AG / Fabian Frauenfelder (COO) / April 2025 4