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S-Bahn S7, Haltestelle Kloten
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SWISS Arena
Schluefweg 20, 8302 Kloten
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75 Minuten vor Spielbeginn
Die Hausordnung (Stadionordnung) der SWISS Arena und die AGB sowie die Hausordnung der EHC Kloten Sport AG gelten für sämtliche Meisterschaftsspiele und Veranstaltungen, die im Rahmen der von der Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) oder der National League (NL), von der EHC Kloten Sport AG oder vom EHC Kloten Verein (beide als Veranstalter bezeichnet) in der SWISS Arena (nachgenannt Stadion) in Kloten und des dazugehörenden Aussengeländes durchgeführt werden.
Ergänzend gelten die jeweils anwendbaren Statuten, Verordnungen, Reglemente, Weisungen und Disziplinarbestimmungen des Vereins sowie der zuständigen Verbände und Organisationen, insbesondere der Swiss Ice Hockey Federation (SIHF), der National League (NL) und weiterer übergeordneter Sportorganisationen. Bei Widersprüchen gehen zwingende Bestimmungen dieser Verbände und Organisationen vor.
2.1 Veranstalter
Im Rahmen des Hausrechtes sorgt der Veranstalter nach seinen Möglichkeiten für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und ergreift die notwendigen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen.
2.2 Zuschauer
Die Zuschauer, die durch Erwerb eines Tickets oder eines Abonnements, unabhängig davon ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erworben wird, den Zutritt zum Stadion wünschen, unterziehen sich der Hausordnung / AGB und verpflichten sich, die Vorschriften der Hausordnung / AGB einzuhalten. Dasselbe gilt für Teilnehmer an anderen Veranstaltungen, die ohne Erwerb eines Tickets besucht werden können. Im Weiteren verpflichten sich die Zuschauer, den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Die Veranstaltungen der EHC Kloten Sport AG erlauben keinen Wiedereintritt. Beim frühzeitigen Verlassen der Veranstaltung wird kein Wiedereintritt gewährt. Das Ticket verliert beim Verlassen der Veranstaltung automatisch seine Gültigkeit.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden können. Das Einnehmen und das Verlassen der Sitzplätze ist nur bei Spielunterbrüchen erwünscht. Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verlorene oder verlegte Tickets werden grundsätzlich nicht ersetzt. Tickets, die durch den Scanner/Leser beim Eingang, aufgrund von schlechter Druckqualität oder nichtlesbaren Strich- oder QR-Codes nicht lesbar sind, gelten automatisch als ungültig und werden durch den Veranstalter nicht ersetzt. Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt das Ticket automatisch für das Verschiebedatum.
Bei vorzeitigem Spielabbruch (das Spiel gilt als gespielt) oder angeordnetem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfallen die Tickets und es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
Beim Eintritt in die SWISS Arena können Zuschauer ohne konkreten Verdacht durch Personen gleichen Geschlechts auch unter den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen durchsucht werden. Ebenfalls kann beim Eintritt in die SWISS Arena ohne konkreten Verdacht die Identität von Zuschauern, mittels amtlichen Ausweises, kontrolliert und erfasst werden. Das System für die Identitätskontrolle ist eigenständig und getrennt (nicht mit dem Internet oder sonstigen Netzwerken verbunden), d.h. der Zugang zu diesen Daten ist beschränkt. Sobald der Zweck der Massnahme nicht mehr erfüllt ist, werden die Daten gelöscht.
Bei einer Verweigerung der Visitation und/oder der Identitätserfassung wird der Zutritt in die SWISS Arena entschädigungslos verweigert.
Zuschauer, welche ein aktives Nationales- oder lokales Stadionverbot haben (von der Liga, dem EHC Kloten oder einen anderen Club), haben keinen Zutritt zu Veranstaltungen der EHC Kloten Sport AG sowie dem Stadionperimeter, unabhängig von der Art der Veranstaltung.
2.3 Sichtbehinderung
Fahnen in den Stehplätzen: In Fanklubbereichen, insbesondere im Sektor SÜD (Stehplätze), besteht durchaus Sichtbehinderung durch das Schwenken von Fahnen, stehenden Fans und dem Schutznetz. Reklamationen aufgrund dieser Gegebenheiten sind ausgeschlossen.
3.1 Zutrittsvorschriften und Ticketing
3.2 Sicherheitsvorschriften
Die Zuschauerinnen und Zuschauer werden angewiesen:
Das Nichtbefolgen von Anweisungen der Ordnungskräfte (Ordnungsdienst des EHC Kloten, Polizei, etc.) kann eine Zutrittsverweigerung in die SWISS Arena sowohl für Einzelpersonen als auch für ganze Fangruppierungen zur Folge haben. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf finanzielle Rückerstattung des Ticketpreises. Ganze Gruppierungen können auch kollektiv betroffen sein, wenn nur einzelne Gruppenmitglieder gegen den Punkt 3.1 und 3.2 verstossen.
3.3 Sonstige Durchführungsvorschriften
Bei den vorliegenden Bestimmungen (Hausordnung) handelt es sich neben ihrer Eigenschaft als AGB auch um allgemeine Veranstaltungsbedingungen. Zur Teilnahme an Veranstaltungen der EHC Kloten Sport AG, namentlich Sportveranstaltungen, ist nur berechtigt, wer diesen AGB bzw. allgemeinen Veranstaltungsbedingungen zustimmt.
Die/der Ticketkäuferin/-käufer verpflichtet sich mit dem Ticketerwerb und der damit einhergehenden Übernahme der AGB dazu, die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sämtlichen Veranstaltungsbesucherinnen/-besuchern, denen er ein Veranstaltungs-Ticket weitergibt (namentlich durch Schenkung), bekannt zu machen. Diese AGB bzw. allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sind jederzeit online einsehbar.
Der Besuch einer Veranstaltung der EHC Kloten Sport AG wird als konkludente Zustimmung zu diesen Bestimmungen gewertet. Dies gilt auch für Veranstaltungen ohne Eintrittspreis, oder Veranstaltungen, die gratis besucht werden können.
Die Zuschauer werden aus Sicherheitsgründen mittels Videoüberwachung gefilmt und erklären sich damit einverstanden. Die Aufnahmen bleiben unter Verschluss. Sie dienen bei Eintritt von Ereignissen als Beweismittel und können den Untersuchungsbehörden und anderen Clubs der Liga, sowie der Liga selbst zur Verfügung gestellt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäss den geltenden Gesetzesbestimmungen innert angemessener Frist gelöscht.
Im Fall von Sicherheitsvorfällen im Eishockeybetrieb, die die Identifikation von betroffenen Personen erfordern, behalten sich die EHC Kloten Sport AG, alle Vereine/Clubs und die Liga das Recht vor, relevante personenbezogene Daten auszutauschen. Dieser Datenaustausch erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze und dient dem Schutz der Sicherheit und Integrität des Eishockeybetriebs. Durch die Teilnahme an einem Eishockeyspiel willigen Sie ein, dass im Falle von Sicherheitsvorfällen relevante Daten zur Identifizierung ausgetauscht werden können. Weiter gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der EHC Kloten Sport AG.
Die Zuschauer nehmen zur Kenntnis, dass sie bei der Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos aus dem Stadion ausgeschlossen und aus dem Stadion entfernt werden können. Der Veranstalter kann im Rahmen des Hausrechts jederzeit gegenüber Personen, die sich nicht an die Hausordnung, die AGB oder die anwendbaren Verbandsreglemente halten, ein Stadionverbot (Betretungsverbot) aussprechen oder die Polizei beiziehen. Bei Aussprache eines Stadionverbotes wird immer eine Administrationsgebühr von pauschal CHF 250.- an den Betroffenen fakturiert.
Verstösse oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, die AGB sowie gegen die anwendbaren Statuten, Reglemente, Weisungen und Disziplinarbestimmungen der SIHF, der National League oder anderer zuständiger Verbände können zudem vereins-, verbands- oder strafrechtliche Massnahmen nach sich ziehen. Es wird eine Administrationsgebühr von pauschal CHF 250.- an den Betroffenen fakturiert. Zudem behält sich der Veranstalter weitere Massnahmen vor. Dem Betroffenen können zudem Gebühren für Verstösse oder Zuwiderhandlungen sowie dem Veranstalter daraus entstehende Kosten, Gebühren oder Sanktionen, beispielsweise von der Liga, in Rechnung gestellt werden.
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab. Jeder Zuschauer übernimmt durch den Besuch der Veranstaltung das Risiko durch den Besuch im Stadion selbst.
EHC Kloten Sport AG / Fabian Frauenfelder (COO) / Mai 2026
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